Eine beglaubigte Übersetzung, also eine beglaubigte Übersetzung, darf nur von einer dazu ermächtigten Person, also einem beglaubigten Übersetzer, angefertigt werden. Er ist auf der Liste der beeidigten Übersetzer in Deutschland eingetragen.
Außerdem enthält eine beglaubigte Übersetzung die Unterschrift des Übersetzers, die formell ebenso gültig ist wie die Unterschrift des Notars. Es wird auch in ein spezielles Register beglaubigter Übersetzungen, das sog Repertoire. Aufgrund der Art des Dokuments wird bei der Eingabe zusätzlich das Eingangsdatum des konkreten zu übersetzenden Dokuments sowie das Datum der fertigen Übersetzung vermerkt.
Außerdem muss eine detaillierte Beschreibung des Auftrags mit der Anzahl der Seiten und der hergestellten Kopien vorhanden sein. Solche Dokumente benötigen wir in der Regel in amtlichen Angelegenheiten, wo nur eine solche Übersetzung gültig ist.Fast alle amtlichen Urkunden erfordern eine beglaubigte Übersetzung, also eine beglaubigte Übersetzung.
Welche Dokumente übersetzen wir mit einem beglaubigten Übersetzer?
Notarielle Urkunden
Personenstandsregister
Kauf- und Verkaufsverträge
Offizielle Verträge
Spenden
Zivilrechtliche Verträge
Zulassungsdokumente aller Arten von Fahrzeugen
Bank- und Versicherungsunterlagen
Zeugnisse, Diplome und Bescheinigungen über Zeugnisse
Gerichtsdokumente, z.B. Gerichtsurteile
Arbeitsvertrag
Vollmachten