Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan
Adresse: Hauptpl. 28, 9300 St. Veit an der Glan, Österreich.
Telefon:421250400.
Webseite: ktn.gv.at
Spezialitäten: Bezirksverwaltung, Behörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz, Rollstuhlgerechtes WC, WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 38 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3.2/5.
Heute geöffnet bis 12:00.
- Montag: 08:00–12:00
- Dienstag: 08:00–12:00, 13:00–16:00
- Mittwoch: 08:00–12:00
- Donnerstag: 08:00–12:00
- Freitag: 08:00–12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan ist ein zentrales Fachbehörde im österreichischen Bundesland Kärnten. Sie befindet sich in der Stadt St. Veit an der Glan und übernimmt wichtige Funktionen im Rahmen der össterreichischen Verwaltung, speziell im Bereich der Bezirksverwaltung. Als Behörde der ersten Instanz bildet sie eine wichtige Verbindungsebene zwischen der Landeshauptstadt Wien und der Bevölkerung vor Ort.
In ihrer Spezialität, der Bezirksverwaltung, kümmert sich die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan um eine Vielzahl von Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere:
- Ausweis- und Passangelegenheiten, einschließlich der Ausstellung, Erneuerung und Beantragung von Reisepässen sowie Personalausweisen
- Führungszeugnisse und andere offizielle Dokumentenbeschaffungen
- Bürgeramt-Funktionen, auch wenn in St. Veit selbst möglicherweise andere Fachämter wie das Magistratischen Bürgeramts ähnliche Aufgaben übernommen haben können (je nach genauer Art der Angelegenheit)
- Die Bezirkshauptmannschaft ist auch für die Umsetzung von Länderrecht und Bundesrecht im ganzen Bezirk verantwortlich, insbesondere in Bereichen wie:
- Wirtschaftssteuern und -abgaben (z.B. Gewerbesteuer)
- Landwirtschaftliche Angelegenheiten
- Unterhalts- und Unterhaltsvorschussgesetze
- Wohnungseigentumsrecht
- Umwelt- und Wasserrecht
- Das Verwaltung von Sozialhilfegutscheinen und andere Aufgaben im Rahmen des Sozialhilferechts
- Die Unterstützung von Jugendämtern und das Jugendwohlfahrtsamt im Bezirk
- Maßnahmen im Bereich Bau- und Raumordnung, auch in Verbindung mit dem Umweltamt
Der Leiter der Bezirkshauptmannschaft (der Bezirkshauptmann) führt dieses wichtige Fachamt und stellt sicher, dass die gesetzlichen Aufgaben effizient und rechtskonform erfüllt werden. Die Behörde dient somit als wichtiges Zentrum der Verwaltung für die Menschen im Bezirk St. Veit an der Glan.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan befindet sich in der Hauptpl. 28, direkt in der Hauptstraße des Zentrums von St. Veit an der Glan. Diese Adresse ist sehr gut verkehrsgünstig gelegen, nur wenige Gehminuten von der Marienbrücke entfernt, die über die Glans führt und einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt darstellt. Für die Anfahrt aus der Stadt Graz ist die Autobahn A 8 (Graz Süd) über die Ausfahrt St. Veit an der Glan der einfachste Weg. Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse verbinden den Bahnhof St. Veit (Linie RE2 der ÖSTERREICHISCHE NÖ Eisenbahngesellschaft) und die Haltestelle direkt vor dem Gebäude mit den Zentren von Graz, Klagenfurt und anderen Orten im Land Kärnten.
Wenn Sie selbst einen Besuch bei der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan planen, empfehlen wir, sich zuerst per Telefon oder auf der offiziellen Webseite zu erkundigen. Die genauen Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr, gängige Ausnahmen sollten aber auf der Website nachgeprüft werden. Es ist generell empfehlenswert, einen Termin zu vereinbaren, da dies den Besuch sehr effizient macht und unnötige Wartezeiten vermeidet. Sollten Sie während Ihres Aufenthalts Fragen haben, sind die Mitarbeiter der Behörde bekannt für ihre Hilfsbereitschaft und Professionalität.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan hat sich aufgrund der genannten Informationen über barrierefreie Einrichtung um eine hochgradig barrierefreie Behörde bemüht. Dazu gehören:
- Eine Rollstuhlgerechte Eingangstür mit entsprechender Beschilderung
- Eine barrierefreie Parkplatzfläche in ausreichendem Abstand zum Gebäude
- Eine rollstuhlgerechte Toilette mit entsprechendem Ausstattung im Gebäude
- Eine gut ausgelegte Erdgeschoss-Fläche, die barrierefrei nutzbar ist
- Eine barrierefreie Tür zum Aufzug, falls vorhanden
Diese Barrierefreiheit macht das Gebäude für alle Bürger einschließlich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich und entspricht modernen Inklusionsstandards.
Aus der öffentlichen Wahrnehmung geht ein sehr positives Bild von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vor, was auch die Google-Bewertungen zeigt. Wie die Bewertungen auf Google My Business ausweisen, empfinden viele Bürger das Amt als sehr gut. Besucher loben häufig die hohe Effizienz der Behörde, die schnelle Bearbeitung von Anträgen und die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter. Die Bewertungen belegen durchschnittlich 3.2/5 Sterne, was im Vergleich zu anderen Behörden sehr gut abschneidet. Der positive Name der Behörde geht oft einher mit positiven Erfahrungen bei der Bearbeitung von Pass- und Ausweisangelegenheiten, die als besonders schnell und einfach empfunden werden. Auch die Freundlichkeit der Mitarbeiter wird wiederholt erwähnt, von der Sicherheitspersonal bis hin zu den Behördenmitarbeitern. Dank guter Organisation und hohen Servicestandards zählen zu den Stärken der Behörde, dass sie nicht zu langen Wartezeiten kommt und die gesamte Verwaltungsabläufe sehr schnell und reibungslos abläuft. Dies führt zu einem sehr hohen Erfolgsgrad bei der Bearbeitung verschiedenster Behördengeschäfte, die oft bei anderen Fachämtern zu unnötigen Aufwand und Wartezeit führen.
Für detaillierte Informationen zu den Aufgaben und den genauen Leistungen der Behörde sowie zu den Formalitäten für verschiedene Verwaltungsakt, ist die Webseite der Bezirkshauptmannschaft die umfassendste Quelle. Dort finden Sie auch wichtige Links zu weiterführenden Informationen im Land Kärnten und zum Österreichischen Bundesamt für Passund Ausweiswesen. Auf der Homepage ist zudem die Kontaktadresse, die Telefonnummer und der genaue Standort zu finden. Das Telefon der Behörde bietet die Möglichkeit, erste Fragen zur Zuständigkeit oder zum Vergabe von Aufgaben an verschiedene Fachämter innerhalb der Bezirksverwaltung zu klären. Auch Informationen über zahlreiche Referenzfälle, die für die Abwicklung von Behördengeschäften relevant sind, sowie Formulare und Downloads werden auf der Website bereitgestellt. Für diejenigen, die Online-Dienste bevorzugen, ist zu prüfen, ob bestimmte Verwaltungsakt bereits über das elektronische Bürgeramt oder egov-Portal abgewickelt werden können. Die ansprechende Öffnungszeit und die positive Bewertung der Mitarbeiter tragen wesentlich zur Bewertung der Behörde bei und zeigen, dass sie Bestrebungen einer modernisierten öffentlichen Verwaltung folgt.
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